Das Urteil des Saarbrücker Landgerichts gegen einen saarländischen Apotheker wegen Steuerhinterziehung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision als unbegründet verworfen. Der Apotheker muss damit die gegen ihn verhängte Haftstrafe von fünf Jahren antreten.[mehr]
Quelle: www.tagesschau.de