Der Bundestag hat die Notfallversorgung gesetzlich neu geregelt. Niedergelassene Ärzte sollen demnach verpflichtet werden, eine bestimmte Anzahl freier Termine als Notfalltermine bereitzustellen. Das kritisiert die Kassenärztliche Vereinigung Saarland scharf.[mehr]
Quelle: www.tagesschau.de