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29.08.2026

Mehr Verfahren gegen Schulschwänzer in Sachsen

Wer fünf Tage unentschuldigt in der Schule fehlt, muss mit einem Verfahren rechnen. In den vergangenen Jahren sind die Zahlen gestiegen.[mehr] Wer fünf Tage unentschuldigt in der Schule fehlt, muss mit einem Verfahren rechnen. In den vergan...

Ein leeres Klassenzimmern mit hochgestellten Stühlen | Adobe Stock / Stefan Merkle

Wer fünf Tage unentschuldigt in der Schule fehlt, muss mit einem Verfahren rechnen. In den vergangenen Jahren sind die Zahlen gestiegen.[mehr]

Quelle: www.tagesschau.de

Bundesländer: Sachsen