Auch heute geht es vor dem Bundesverfassungsgericht um die Erbschaftsteuer. Karlsruhe beschäftigt sich mit steuerlichen Privilegien von Menschen, die Unternehmen erben. Eine Privatperson hatte gegen diese steuerlichen Vorteile geklagt. Das saarländische Finanzministerium bezeichnet die Kritik am geltenden Gesetz als nachvollziehbar.[mehr]
Quelle: www.tagesschau.de