Seit dem 1. August gilt in Bayern: Erstklässler haben einen rechtlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Bis 2029 soll dieser Anspruch bis auf die vierte Klasse ausgeweitet werden. Noch kurz vor Start war ungewiss, ob es klappt. Eine erste Bilanz.[mehr]
Quelle: www.tagesschau.de